Schnee fällt. Sie schlafen weiter. Wir übernehmen Ihre Räum- und Streupflicht, zuverlässig, dokumentiert, mit Haftungsübernahme.
In den Wintermonaten wird Schnee schnell zum Problem. Gehwege müssen werktags bis 7 Uhr von Schnee und Eis befreit sein. Wer nicht räumt, haftet.
Wir übernehmen Schneeräumung, Streudienst und Eisbeseitigung auf Gehwegen, Zufahrten und Verkehrsflächen. Mit dokumentierten Einsätzen und Haftungsübernahme sind Sie auf der sicheren Seite.
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Wir haben Ihre Anfrage erhalten und melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.
Dringend? 0176 - 845 157 93
Unser Winterdienst umfasst alle Flächen, für die Sie verantwortlich sind.
Gehwege, Zufahrten, Einfahrten, Treppen, Rampen, Eingangsbereiche, Parkplätze und Hofflächen.
Mit der Beauftragung übertragen Sie Ihre Streupflicht an uns. Dokumentierte Einsätze, rechtlich abgesichert.
Wir verwenden ausschließlich zugelassene Streumittel (Sand, Splitt, Granulat). Kein Streusalz.
Großflächen für Gewerbe, 24/7-Bereitschaft für Nacht- und Wochenendeinsätze, Streugut-Entsorgung nach der Saison.
Von der Anfrage bis zum geräumten Gehweg
Anruf, WhatsApp oder Formular. Sagen Sie uns, welche Flächen Sie räumen lassen möchten.
Pauschale für die Saison oder Abrechnung pro Einsatz. Transparent und planbar.
Unser Team überwacht die Wetterlage. Bei Schneefall sind wir rechtzeitig vor Ort. Jeden Einsatz dokumentieren wir.
Die Kommunen in NRW regeln genau, wer wann räumen muss
| Pflicht | Details |
|---|---|
| Räumzeit Werktags | bis 7 Uhr |
| Räumzeit Sonn-/Feiertage | bis 9 Uhr |
| Ende der Pflicht | 20 Uhr |
| Räumbreite Gehwege | mind. 1,20 bis 1,50 m |
| Streusalz | Verboten! Nur Sand/Splitt erlaubt |
Bei Schneefall oder Glatteis muss mehrfach am Tag geräumt werden. Als Eigentümer haften Sie für Unfälle auf Ihren Gehwegen, es sei denn, Sie übertragen die Pflicht an einen professionellen Partner.
Winterdienst für alle, die Flächen sicher halten müssen
Sagen Sie uns, welche Flächen geräumt werden sollen, Pauschale oder pro Einsatz, Sie entscheiden.
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Sie möchten wissen, ob wir Ihre Flächen betreuen können? Rufen Sie mich direkt an, ich berate Sie persönlich und ehrlich.
"Wenn Schnee fällt, sollen Sie nicht frösteln müssen, sondern entspannt bleiben. Dafür sorge ich persönlich."
Die Kosten richten sich nach der Größe der zu räumenden Fläche, der Anzahl der Objekte und dem gewählten Abrechnungsmodell. Wir bieten zwei Varianten an: eine Saisonpauschale, bei der Sie einen festen Monatsbetrag über die Wintermonate zahlen und wir bei jedem Schneefall räumen, oder eine Abrechnung pro Einsatz, bei der nur gezahlt wird, wenn wir tatsächlich ausrücken. Für ein einzelnes Einfamilienhaus mit Gehweg und Einfahrt ist der Preis überschaubar. Hausverwaltungen mit mehreren Objekten bekommen Mengenkonditionen. Am schnellsten geht ein kurzer Anruf oder eine Anfrage für einen verbindlichen Festpreis in 24 Stunden.
Ja. Mit der Beauftragung übertragen Sie Ihre Räum- und Streupflicht vertraglich an uns. Das bedeutet: Wenn auf Ihrem Gehweg jemand ausrutscht und sich verletzt, haften nicht Sie als Eigentümer, sondern wir als beauftragter Winterdienstleister. Voraussetzung ist, dass wir ordnungsgemäß beauftragt wurden und die Einsätze dokumentiert sind. Genau das tun wir: Jeden Einsatz dokumentieren wir mit Datum, Uhrzeit und Art der Maßnahme. Diese Dokumentation können Sie bei Bedarf Ihrer Versicherung oder einem Gericht vorlegen. Die Haftungsübernahme ist einer der wichtigsten Gründe, warum Eigentümer und Hausverwaltungen professionellen Winterdienst beauftragen.
In den meisten NRW-Kommunen gilt: Werktags muss der Gehweg bis 7 Uhr von Schnee und Eis befreit sein. An Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr. Die Räumpflicht endet um 20 Uhr. Bei anhaltendem Schneefall muss mehrfach am Tag geräumt und gestreut werden. Die Mindestbreite für geräumte Gehwege beträgt 1,20 bis 1,50 Meter. Wir kennen die kommunalen Satzungen im Ruhrgebiet und stellen sicher, dass Ihre Gehwege rechtzeitig und in ausreichender Breite geräumt sind. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Bei jedem Einsatz räumen wir Schnee und Eis von Gehwegen, Zufahrten, Einfahrten, Treppen, Rampen, Eingangsbereichen und Hofflächen. Anschließend streuen wir mit zugelassenen Streumitteln gegen Glätte. Wir verwenden Sand, Splitt oder Granulat, kein Streusalz, weil das in den meisten NRW-Kommunen auf Gehwegen verboten ist und Pflanzen sowie Grundwasser schädigt. Auf Wunsch räumen wir zusätzlich Parkplätze, Ladezonen und größere Gewerbeflächen. Auch die Streugut-Entsorgung nach der Wintersaison übernehmen wir auf Wunsch.
In den meisten NRW-Kommunen, darunter Hagen, Dortmund, Bochum und Essen, ist Streusalz auf Gehwegen verboten. Erlaubt sind abstumpfende Streumittel wie Sand, Splitt oder Granulat. Streusalz darf nur auf Fahrbahnen und in Ausnahmefällen bei extremem Eisregen eingesetzt werden. Wir verwenden ausschließlich zugelassene Streumittel und kennen die kommunalen Vorschriften. So sind Sie sicher, dass die Streuung nicht nur wirksam, sondern auch rechtskonform ist. Verstöße gegen das Streusalzverbot können Bußgelder nach sich ziehen.
Ja. Winterdienst ist nach § 2 Nr. 3 der Betriebskostenverordnung als Betriebskosten umlagefähig, sofern dies im Mietvertrag vorgesehen ist. Wir erstellen transparente Rechnungen, die Ihre Hausverwaltung direkt für die Nebenkostenabrechnung verwenden kann. Die Umlagefähigkeit ist neben der Haftungsübernahme der zweite Hauptgrund, warum Vermieter und Hausverwaltungen professionellen Winterdienst beauftragen: Die Kosten werden an die Mieter weitergegeben, die Haftung liegt beim Dienstleister, und der Streit um den Mieter-Streudienst gehört der Vergangenheit an.
Ja, und genau das ist einer unserer Schwerpunkte. Wir betreuen Hausverwaltungen, die zehn, zwanzig oder mehr Liegenschaften im Ruhrgebiet verwalten. Sie bekommen einen festen Ansprechpartner für alle Objekte, eine übersichtliche Sammelrechnung und dokumentierte Einsatzprotokolle pro Adresse. Die Routenplanung zwischen den Objekten übernehmen wir, so dass bei Schneefall alle Gehwege rechtzeitig geräumt sind. Das spart der Hausverwaltung erheblichen Koordinationsaufwand.
Unser Team überwacht die Wetterlage rund um die Uhr. Bei nächtlichem Schneefall rücken wir rechtzeitig aus, damit Ihre Gehwege werktags bis 7 Uhr geräumt und gestreut sind. Sie müssen nicht anrufen, nicht wecken, nicht nachschauen. Wir beobachten die Wettervorhersagen und Radarbilder und entscheiden eigenständig, wann ein Einsatz nötig ist. Bei anhaltendem Schneefall kommen wir mehrfach am Tag. Jeden Einsatz dokumentieren wir mit Datum und Uhrzeit.
Ja, und viele Hausverwaltungen tun genau das, weil es den Verwaltungsaufwand erheblich reduziert. Winterdienst plus Treppenhausreinigung plus Glasreinigung aus einer Hand. Ein Ansprechpartner für alle Liegenschaften, eine Rechnung. Besonders für Hausverwaltungen mit vielen Objekten im Ruhrgebiet ist das eine spürbare Entlastung, weil nicht für jede Leistung ein anderer Dienstleister koordiniert werden muss.
Ja. Haftpflichtversicherung bis 5 Millionen Euro. Alle Mitarbeiter sind festangestellt und sozialversichert. Die Versicherung deckt sowohl Schäden ab, die bei der Räumung entstehen könnten, als auch die Haftung für Unfälle auf den von uns betreuten Flächen. Versicherungsbestätigung und Einsatzprotokolle stellen wir auf Wunsch zur Verfügung. Gerade beim Winterdienst, wo es um Personenschäden und Haftungsfragen geht, ist eine lückenlose Absicherung besonders wichtig.
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