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Haus & Vermieter 9 Min. Lesezeit

Winterdienst Pflicht: Wer räumt und streut?

Wer muss Gehweg räumen und streuen? Pflichten von Eigentümern, Vermietern und Mietern, Zeiten, Haftung und Bußgeld, mit den Regeln aus Hagen.

Roter Schneeschieber lehnt an einer Backsteinwand an einem leicht verschneiten, mit Granulat bestreuten Gehweg (KI-Illustration)

Wer muss die Straße vom Schnee räumen?

Die Fahrbahn räumt in der Regel die Stadt. Den Gehweg davor überträgt fast jede Gemeinde per Satzung auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke. Die Hagener Straßenreinigungssatzung sagt das in § 2: Die Winterdienstpflicht für alle Gehwege liegt bei den Eigentümern der Grundstücke, die an den Gehweg grenzen und durch ihn erschlossen werden. Bei Erbbaurechten trifft sie den Erbbauberechtigten.

Liegen auf beiden Straßenseiten pflichtige Grundstücke, reicht Ihre Pflicht bis zur Straßenmitte. Ist die Straße nur einseitig bebaut, gilt sie für die gesamte Breite. Der Straßenreinigungs- und Winterdienstplan der Stadt zeigt, wo die Pflicht auch Fahrbahnen betrifft. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Straße dazugehört, fragen Sie bei der Stadt Hagen oder der HEB nach.

Wer in einer anderen Stadt wohnt, findet die Regeln in der dortigen Satzung. Die Grundstruktur ist überall ähnlich, die Uhrzeiten und Streumittel unterscheiden sich.

Welche Regeln gelten für den Winterdienst?

Die Satzung legt fest, wann, wie breit und womit Sie räumen. Die folgende Tabelle zeigt die Hagener Regeln aus § 3 der Satzung.

Winterdienst-Regeln laut Hagener Satzung

Kriterium Regel in Hagen Was das heißt
Wann? Werktags 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags 8 bis 20 Uhr Schnee und Glätte müssen in diesem Zeitfenster unverzüglich weg, nachdem Schnee gefallen oder Glätte entstanden ist.
Nachts? Nach 20 Uhr Gefallenes bis zum Folgetag, werktags 7 Uhr, sonn- und feiertags 8 Uhr Sie müssen nachts nicht raus, aber morgens rechtzeitig fertig sein.
Wie breit? In der vorhandenen Breite, höchstens 1,20 m, in Fußgängerzonen 1,50 m Ein Streifen reicht, er muss aber durchgehend frei sein.
Womit streuen? Sand, Granulat oder ähnliche abstumpfende Mittel Streusalz ist grundsätzlich verboten.
Wohin mit dem Schnee? Auf den Gehwegrand zur Fahrbahn hin, sonst auf den Fahrbahnrand Schnee vom Grundstück darf nicht auf Gehweg oder Fahrbahn geschafft werden.
Was bleibt frei? Hydranten und Einläufe in die Entwässerung Auch Haltestellen müssen gefahrlos erreichbar sein.

Salz ist nur in klimatischen Ausnahmefällen erlaubt, etwa bei überfrierender Nässe oder Eisregen, und auf Treppen oder steilen Wegen, wenn abstumpfende Mittel allein nicht ausreichen. Auf Baumscheiben und begrünten Flächen ist Salz auch dann tabu. Das steht in § 3 Absatz 3 der Satzung.

Andere Städte setzen eigene Zeiten und Breiten. Üblich ist werktags 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags erst ab 8 oder 9 Uhr. Wer ein Grundstück außerhalb von Hagen hat, liest die eigene Satzung.

Wann muss ich bei Glatteis streuen?

Bei Eisglätte besteht sofortige Streupflicht, sobald Glätte entsteht. Bei anhaltendem Schneefall müssen Sie mehrmals räumen. Hört der Schneefall nicht auf und Räumen wäre sinnlos, entfällt die Pflicht vorübergehend.

Checkliste Winterdienst für Eigentümer

  • Satzung Ihrer Gemeinde lesen: Zeiten, Breite, erlaubte Streumittel.
  • Räumgerät bereitstellen: Schneeschieber, Besen, Streugut aus Sand oder Granulat.
  • Wetterbericht prüfen und bei Frost oder Schneefall früh kontrollieren.
  • Gehweg in der vorgeschriebenen Breite freihalten und bei Glätte sofort streuen.
  • Schnee am Gehwegrand lagern, Hydranten und Abläufe frei lassen.
  • Vertretung für Urlaub, Krankheit oder Dienstreise schriftlich festlegen.
  • Beauftragte Firma kontrollieren und die Einsätze dokumentieren.

Wer räumt im Mietshaus: Vermieter oder Mieter?

Grundsätzlich der Vermieter: Er ist in der Regel zur Schnee- und Eisbeseitigung verpflichtet (so auch der Deutsche Mieterbund). Mieter müssen nur räumen, wenn der Mietvertrag das ausdrücklich vorsieht. Eine Regelung in der Hausordnung genügt nicht. Ein Gewohnheitsrecht, nach dem Erdgeschossbewohner räumen müssen, gibt es nicht.

Auch ein Aushang im Hausflur reicht nicht. Gibt es keine klare Regelung im Vertrag, bleibt die Pflicht beim Vermieter. Der Vermieter muss außerdem regelmäßig prüfen, ob gestreut und geräumt wird.

Ist der Winterdienst im Mietvertrag dem Mieter übertragen, müssen Sie bei Krankheit oder beruflicher Verhinderung selbst für Vertretung sorgen. In Häusern mit mehreren verpflichteten Mietern wechseln sich die Parteien ab, der Vermieter stellt Schaufel und Streugut.

Winterdienst im Mehrfamilienhaus und in der Eigentümergemeinschaft

Eine Eigentümergemeinschaft kann eine Firma beauftragen. Wollen die Eigentümer reihum selbst räumen, lässt sich diese Selbstpflicht nur einstimmig beschließen. In vermieteten Mehrfamilienhäusern ist der Vermieter oder die Verwaltung Ansprechpartner für den Winterdienst, auch wenn eine Firma den Einsatz fährt.

Wer die Pflicht an eine Firma abgibt, bleibt trotzdem verantwortlich dafür, dass sie erfüllt wird. Der Dienstleister haftet für Fehler, der Eigentümer muss ihn aber auswählen und kontrollieren.

Befreiung vom Winterdienst: Senioren, Kranke, Schwerbehinderte

Eine automatische Befreiung gibt es nicht, weder wegen des Alters noch wegen einer Krankheit oder Schwerbehinderung. Die Räumpflicht gilt auch für Berufstätige, Kranke und Ältere. Sie müssen gegebenenfalls eine Vertretung organisieren. Die Hagener Satzung enthält keine Befreiungsregel.

Was in Hagen möglich ist, steht in § 2 Absatz 2: Auf Antrag kann ein Dritter die Pflicht übernehmen, wenn er gegenüber der Stadt schriftlich zustimmt und eine ausreichende Haftpflichtversicherung nachweist. Die Zustimmung der Stadt ist jederzeit widerruflich. Das ist der Weg für Eigentümer, die selbst nicht mehr räumen können. Praktisch lösen viele es über Nachbarn, Angehörige oder eine Winterdienstfirma, die vertraglich eintritt.

Wer haftet, wenn der Winterdienst nicht kommt?

Zuerst der Eigentümer. Stürzt jemand auf einem nicht geräumten oder gestreuten Gehweg, kann er Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen. Wer sich leichtfertig auf Glatteis begibt, muss sich ein Mitverschulden anrechnen lassen.

Beauftragen Sie eine Firma, haftet diese für ihre Fehler. Der Eigentümer bleibt aber gegenüber Mietern Ansprechpartner und kann sich erst danach bei der Firma schadlos halten. In der Regel springt die Privathaftpflicht ein, außer bei Vorsatz. Für Mehrfamilienhäuser ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sinnvoll.

Dazu kommt das Bußgeld: Die Hagener Satzung sieht in § 9 Geldbußen bis zu 1.000 Euro vor, wenn Sie Ihrer Winterdienstpflicht nicht nachkommen.

Wie muss Winterdienst bezahlt werden?

Die Pflicht trifft den Eigentümer, die Kosten trägt er zunächst selbst. Vermieter können Räumdienst oder Hausmeister als Betriebskosten umlegen, wenn der Mietvertrag das regelt. Wie sich die Kosten zusammensetzen, erklärt unser Ratgeber zu den Winterdienst-Kosten.

Für den Winterdienst, den die Stadt Hagen selbst auf Straßen übernimmt, erhebt sie eine Benutzungsgebühr je Meter Grundstücksseite. Sie liegt nach § 6 der Satzung bei 2,00 Euro in Winterdienststufe A, 1,22 Euro in Stufe B und 0,06 Euro in Stufe C. Die Stufe Ihrer Straße steht im Straßenreinigungs- und Winterdienstplan.

Beauftragen Sie eine Firma, können Sie als Eigentümer, der selbst im Haus wohnt, Steuern sparen: Nach § 35a Absatz 2 Einkommensteuergesetz mindern 20 Prozent der Arbeitskosten die Steuer, höchstens um 4.000 Euro im Jahr. Voraussetzung sind Rechnung und Überweisung auf das Konto der Firma. Streugut zählt nicht zu den Arbeitskosten.

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Ein paar Angaben zum Objekt, Postleitzahl, Kontakt. Wir melden uns mit einem schriftlichen Angebot, in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

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Häufige Fragen zum Winterdienst und zur Streupflicht

Die Antworten gelten für Hagen. In anderen Gemeinden gelten andere Zeiten und Streumittel, die Grundsätze zu Haftung und Mietrecht sind überall gleich.

Häufige Fragen zum Winterdienst

Wer muss die Straße vom Schnee räumen?

Die Fahrbahn räumt in der Regel die Stadt. Den Gehweg vor dem Grundstück müssen die Eigentümer räumen, wenn die Gemeinde die Pflicht per Satzung auf sie übertragen hat. In Hagen steht das in § 2 der Straßenreinigungssatzung.

Wer haftet, wenn der Winterdienst nicht kommt?

Zunächst der Eigentümer. Beauftragt er eine Firma, haftet diese für ihre Fehler, der Eigentümer bleibt aber Ansprechpartner für Geschädigte und muss die Firma kontrollieren.

Welche Regeln gelten für den Winterdienst?

Die Gemeindesatzung legt Zeiten, Breite und Streumittel fest. In Hagen gilt werktags 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags 8 bis 20 Uhr, bis zu 1,20 m Breite und kein Streusalz, außer in Ausnahmefällen.

Wie muss Winterdienst bezahlt werden?

Der Eigentümer zahlt zunächst selbst. Vermieter können Räumdienst oder Hausmeister als Betriebskosten umlegen, wenn der Mietvertrag es regelt. Bei einer beauftragten Firma sind 20 Prozent der Arbeitskosten steuerlich absetzbar.

Muss der Mieter räumen?

Nur wenn der Mietvertrag es ausdrücklich vorsieht. Die Hausordnung oder ein Aushang genügen nicht, und ein Gewohnheitsrecht für Erdgeschossmieter gibt es nicht.

Gibt es eine Befreiung für Senioren oder Schwerbehinderte?

Nein, eine automatische Befreiung gibt es nicht. Sie müssen eine Vertretung organisieren. In Hagen kann auf Antrag ein Dritter die Pflicht übernehmen, wenn er eine ausreichende Haftpflichtversicherung nachweist.

Wie hoch ist das Bußgeld, wenn ich nicht räume?

In Hagen sind Geldbußen bis zu 1.000 Euro möglich. Bei einem Unfall kommen Schadensersatz und Schmerzensgeld hinzu.

Darf ich im Winter Streusalz benutzen?

In Hagen grundsätzlich nicht. Erlaubt ist Salz nur bei überfrierender Nässe oder Eisregen und auf Treppen oder steilen Wegen, wenn abstumpfende Mittel nicht genügen. Auf Baumscheiben ist es immer verboten.

Quellen und Stand

Abgerufen am 23.10.2026.

Can Erzurum, Inhaber von CA GLASKLAR

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